Unsere Spezialgebiete

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen rund um die Immobilie, das Arbeitsrecht, allgemeines Zivilrecht sowie das internationale Recht, dabei vor allem das französische Recht.
Wir legen Wert darauf für unsere Mandanten ganzheitliche Lösungen zu erarbeiten, um das bestmögliche Ziel für Sie zu erreichen.
Das Immobilienrecht umfasst insbesondere das private Baurecht, das Architekten- und Ingenieurrecht, das Mietrecht, das Maklerrecht sowie das öffentliche Baurecht. Auch verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Beratung von internationalen Investoren bei Immobilientransaktionen. Dabei fertigen wir die rechtlichen Due Diligence Berichte über die Immobilien an und prüfen bzw. gestalten für Sie die Grundstückskaufverträge.
Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Weiter werden vertiefte Kenntnisse durch eine langjährige Lehrtätigkeit an der Dualen Hochschule belegt.
Im französischen Recht beraten wir Sie auch im Immobilienrecht und verfügen dort über eine besondere Spezialisierung, aber auch bei Verkehrsunfällen oder im Arbeitsrecht oder sonstigen grenzüberschreitenden Problemen profitieren Sie von unserer Erfahrung. Hier arbeiten wir immer auch eng mit unseren französischen Kooperationspartnern zusammen.
Unsere Mandanten sind nationale und internationale Firmen und Privatpersonen.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite außergerichtlich und vertreten Sie auch im Gerichtsverfahren.

PRIVATES BAURECHT

ÖFFENTLICHES BAURECHT

ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

MAKLERRECHT

GRUNDSTÜCKSRECHT

AUSSENWERBUNG – WERBEANLAGEN

IMMOBILIEN-
TRANSAKTIONEN

MIETRECHT

VERWALTUNGSRECHT

ARBEITSRECHT

ZIVILRECHT

FRANZÖSISCHES RECHT

ERBRECHT