Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer im Arbeitsrecht, sowohl beratend als auch vor Gericht.

Für Arbeitgeber

Wir unterstützen Sie für Sie vorteilhafte Arbeitsverträge zu gestalten.
Sie möchten eine Kündigung aussprechen und sind unsicher, wie Sie diese rechtssicher formulieren? Müssen Sie vorher abmahnen oder können Sie gleich kündigen?
Was müssen Sie bei der Zustellung beachten oder wenn der Arbeitnehmer gar die Zustellung der Kündigung vereitelt?
Auch im Kündigungsschutzprozess vertreten wir Ihre Interessen.
Auch bei der Formulierung von Zeugnissen helfen wir Ihnen.

Für Arbeitnehmer

Haben Sie eine Kündigung bekommen und wissen nicht, welche Rechte Sie haben?
Sie müssen – wenn Sie handeln möchten – innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Versäumen Sie diese Frist, so können Sie sich nicht mehr gegen die dann wirksam gewordene Kündigung wehren, selbst wenn sie vorher unwirksam war.

Klingt Ihr Zeugnis nur vordergründig „wohlwollend“? Lassen Sie es bei uns prüfen, wir können auch zwischen den Zeilen lesen.

Haben Sie eine Abmahnung bekommen und wissen nicht, was Sie tun sollen? Sie sollten sich in jedem Fall dagegen wehren, dies ist der erste Schritt in Richtung Kündigung.

Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung
  • Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung von Zeugnissen
  • Mobbing, Diskriminierung
  • Korruption / Compliance
  • Abmahnungen
  • Versetzung und Umsetzung
  • Nebentätigkeiten
  • Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Urlaubsentgeld
  • Zielvereinbarungen
  • Haftungen des GmbH Geschäftsführers
  • Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG