Wir vertreten im Bereich der Außenwerbung seit vielen Jahren führende Anbieter für Außenwerbung, kleinere und mittlere Firmen als auch Akquisiteure und Vermittlungsagenturen.
Werbeanlagen für Fremdwerbung sind im Sinne der Landesbauordnungen aller Bundesländer in Deutschland bauliche Anlagen und benötigen daher in der Regel eine Baugenehmigung.
Durch eine zunehmend restriktive Auslegung der Vorschriften sowie den Erlass reiner Werbeanlagensatzungen wollen viele Baubehörden die Erteilung der Baugenehmigung verhindern.
Immer wieder werden von den Baubehörden folgende Einwendungen gegen die Errichtung einer Werbeanlage eingewandt:
- Gestaltungssatzungen
- Bebauungspläne
- Befreiung von Bebauungsplänen
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Beeinträchtigung des Ortsbildes
- Störende Häufung von Werbeanlagen
- Verunstaltung
- Verstoß gegen Denkmalschutzgesetze
- etc.
Oftmals müssen Widerspruchs – und Klageverfahren geführt werden.
Wir helfen Ihnen die gewünschte Baugenehmigung zu erlangen.
Auch betreuen wir Sie während der Laufzeit des Pachtvertrages bei allen gängigen Problemen.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der Außenwerbung:
- Vertretung im Baugenehmigungsverfahren gegenüber der Baubehörde und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- Prüfung und Beratung beim Abschluss von Stadtverträgen, Beratung bei öffentlichen Ausschreibungen
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Baubehörden wegen Amtshaftungsansprüchen wegen der zunächst zu Unrecht erfolgten Versagung der Baugenehmigung
- Vertretung in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Vertragspartnern inklusive der Geltendmachung von Schadensersatz in Form des entgangenen Gewinns.