Wir vertreten sowohl Makler als auch Maklerkunden, gerichtlich wie auch außergerichtlich.
Für Makler:
Wir beraten Sie in der Gestaltung Ihrer Maklerverträge.
Sie haben den Käufer einer Immobilie nachgewiesen und er möchte trotzdem Ihre Provision nicht zahlen?
Der Grundstücksvertrag ist nicht zustande gekommen oder es wurde der Rücktritt erklärt oder das Vorkaufsrecht geltend gemacht? Wir prüfen für Sie, ob Sie dennoch Anspruch auf Ihre Provision haben.
Ihr Wettbewerber mahnt Sie ab? Wir unterstützen Sie in der rechtssicheren Annoncierung Ihrer Immobilien im Internet.
Für Maklerkunden:
Ihr Makler war auch für die andere Seite tätig? Wann darf er das und wann ist es eine treuwidrige Doppeltätigkeit?
Ihr Makler verlangt von Ihnen eine Reservierungsgebühr?
Ihr Makler hat Ihnen die Immobilie in den schönsten Tönen gelobt und leider vergessen Sie über wesentliche Mängel aufzuklären? Wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Makler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.
Unser Leistungsspektrum im Maklerrecht umfasst:
- Gestaltung und Prüfung der Maklerverträge
- Durchsetzung der Provisionsansprüche bzw. Abwehr derselben
- Doppelmakler
- Widerrufsbelehrung von Verbrauchern
- Sittenwidrige Provisionshöhe
- Widerruf des Maklervertrages
- Abwehr von Abmahnungen durch Wettbewerber
- Reservierungsvereinbarungen
- Schadensersatzansprüche