Das private Baurecht regelt alle vertraglichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten untereinander, also zwischen dem Bauherrn und dem Werkunternehmer wie auch zwischen dem Generalunternehmer und dem Subunternehmer, etc.
Wir vertreten sowohl den Werkunternehmer als auch den privaten Bauherrn wie auch den Subunternehmer.
Dabei spielt es keine Rolle in welchem Stand sich das Bauwerk oder die Werkleistung befindet, wir vertreten Ihre Interessen in allen Phasen. Wir vertreten Sie im Bauprozess, im selbständigen Beweissicherungsverfahren oder auch außergerichtlich beratend baubegleitend. Wir erstellen oder prüfen den Bauvertrag, stehen bei der Bearbeitung von Mängelrügen zur Seite wie auch in Fragen der Vergütung des Werkunternehmers.
Für Werkunternehmer:
Ist Ihr Bauherr besonders empfindlich? Handelt es sich wirklich bereits um Mängel, weil Sie DIN-Normen nicht eingehalten haben oder noch um sog. hinzunehmende Unzulänglichkeiten am Bau? Oder will er Ihre Vergütung nicht zahlen? Sie können nicht weiterarbeiten, weil Vorgewerke nicht oder mangelhafte Leistungen erbringen?
Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauherrn durchzusetzen.
Für private Bauherren
Sie wollen bauen und Ihr Werkunternehmer legt Ihnen einen komplexen Werkvertrag vor?
Hat Ihr Werkunternehmer Mängel produziert und will sie nicht entfernen?
Wir unterstützen Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Werkunternehmer.
Unsere Leistungen im privaten Baurecht sind:
- Erstellen und Prüfung von Bauverträgen
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen
- Interessenvertretung bei Mängelansprüchen
- Kalkulationsfragen
- Einhaltung von DIN-Normen
- Nachtragsforderungen von Werkunternehmern
- Durchsetzung Ihrer Mängelrechte als Bauherr
- Baukostenüberschreitung
- Bauzeitenverzögerung
- Bedenkenanmeldung
- Begleitung bei Abnahmen