Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsverhältnisse zwischen Firmen bzw. Privatpersonen untereinander. Hierzu gehören neben dem Werkvertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht auch alle Arten von Dienstleistungsverträgen oder Verträgen eigener Art. Auch das Erb- und Familienrecht ist im BGB geregelt.
Ebenfalls zum Zivilrecht gehört das gesamte Schadensrecht, unabhängig davon ob Sie mit der Person, die Ihnen Schaden zugefügt hat, einen Vertrag hatten oder nicht (wie zum Beispiel beim Verkehrsunfall).
Auch Herausgabeansprüche aufgrund Ihrer eigentumsrechtlichen Position, Ihrer Besitzposition oder aufgrund eines Vertrages gehören zum Zivilrecht.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und – falls nötig – auch in einem laufenden Gerichtsverfahren.
Unser Leistungsspektrum in Zivilrecht umfasst:
- Kaufrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Bezugsverträge
- Dienstleistungsverträge
- Verkehrsrecht
- Erbrecht
- Internationales Privatrecht
- Vertragsrecht
- Forderungsdurchsetzung
- Forderungsabwehr